Jeder BEschäftigte hat das REcht, schriftlich und kostenlos Auskunft über die Daten zu erhalten, die über ihn gespeichert sind. Auch darüber, woher sie stammen, wer sie erhält oder erhalten hat und warum sie gesammelt wurden (nach Paragraf 34, Bundesdatenschutzgesetz) Ist er nicht einverstanden, kann er den Betriebsrat einschalten. Wo es keinen gibt, kann er sich an die Aufsichtsbehörde wenden (in den Bundesländern unterschiedliche STellen ). Ist er sicher, dass die Speicherung unzulässsig ist, kann er verlangen, dass die Daten gelöscht werden.